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Am 18. März 2012 ist Kirchenvorstandswahl

Werden Sie Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin!

Als Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin...

- werden Sie auf sechs Jahre gewählt.
- gestalten Sie verantwortlich das Gemeindeleben mit.
- nehmen Sie an den regelmäßigen Sitzungen des Kirchenvorstands teil.
- übernehmen Sie Aufgaben im Gottesdienst.
- können Sie auch übergemeindlich Ihre Gemeinde vertreten, im Kirchenkreis
oder in der Landessynode.
- können Sie interessante Fortbildungsangebote wahrnehmen.
- knüpfen Sie Kontakte, die auch über ihr Amt hinaus nützlich sein können.

Gewählt werden können Sie, wenn Sie Mitglied der St.Nicolai-Kirchengemeinde Bützfleth sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Fall Sie Interesse haben und mehr zur Kanditatur wissen wollen, so melden Sie sich bitte bei Pastorin Heike Kehlenbeck,
Tel.: 04146 - 220