Am 18. März 2012 ist Kirchenvorstandswahl
Werden Sie Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin!
Als Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin...
- werden Sie auf sechs Jahre gewählt. - gestalten Sie verantwortlich das Gemeindeleben mit. - nehmen Sie an den regelmäßigen Sitzungen des Kirchenvorstands teil. - übernehmen Sie Aufgaben im Gottesdienst. - können Sie auch übergemeindlich Ihre Gemeinde vertreten, im Kirchenkreis oder in der Landessynode. - können Sie interessante Fortbildungsangebote wahrnehmen. - knüpfen Sie Kontakte, die auch über ihr Amt hinaus nützlich sein können.
Gewählt werden können Sie, wenn Sie Mitglied der St.Nicolai-Kirchengemeinde Bützfleth sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Fall Sie Interesse haben und mehr zur Kanditatur wissen wollen, so melden Sie sich bitte bei Pastorin Heike Kehlenbeck, Tel.: 04146 - 220
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